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staatlich anerkannter Physiotherapeut

Albert C. Kühn

Praxis für Krankengymnastik 

Die Praxis "PhysioHandwerk Kühn" ist durch die gesetzliche Kassenzulassung berechtigt auf ärztlicher  Verordnung zu behandeln und akzeptiert Patienten aller Versicherungsklassen.

Online Termin Buchung:

Bei Fragen zu den einzelnen Leistungen hilft ein Blick in den Abschnitt "FAQ"

Kontaktformular

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0173/7512762

Der Direktanruf: 07223-9158635

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FAQ

Benötige Ich eine ärztliche Überweisung? Sie können ohne ärztlicher Heilmittelverordnung physiotherapeutische Leistungen buchen. Die Praxis PhysioHandwerk Kühn empfiehlt Ihnen die Ausstellung einer ärztlichen Heilmittelverordnung, auch bei der Buchung einer Zusatzleistung bei gesetzlich Versicherten Patienten! Z.B.: Bei der Option „KG+20“ sollten Sie zusätzlich zu der Verordnung (Rotes Rezept) eine Selbstzahler-Verordnung (Grünes Rezept) vom Arzt ausstellen, weil ohne Verordnung ein Steuersatz von 7% hinzukommt und die für uns wichtige Bereitstellung von ärztlichen (Neben-)Diagnosen gewährleistet ist!

Ist eine Buchung von Zusatzleistungen zu empfehlen? Ja. Die Praxis PhysioHandwerk Kühn verfügt über die gesetzliche Kassenzulassung und hält sich an die gesetzlichen Tarifvereinbarungen gemäß „§ 125 Abs. 1 SGB V“! Die Regelbehandlungszeit (inkl. Vor- Nachbereitung) für eine KG-Einheit beträgt: 20 Minuten. Durch die Zusatzoption KG+20 können Sie weitere 20 Minuten hinzufügen und durch einen reduzierten Kostenbetrag ihre Behandlungszeit verdoppeln. Die Entscheidung liegt bei Ihnen!

Bieten Sie Hausbesuche an? Ja, bei (Senioren-) Wohneinrichtungen (wie in Tages-, Kurzzeit Pflege oder betreutes Wohnen) und in privaten Wohnräumen! Ich bitte Sie bei Interesse mit mir Kontakt aufzunehmen, damit wir die Terminvergabe und den Therapieverlauf abklären können. ​ Meine Einsatzgebiete betreffen: 76534 Baden-Baden - 77815 Bühl

Wie ist die Parkplatz Situation? Es stehen am Praxiseingang zwei große Patientenparkplätze, für Sie, zur Verfügung!

Die Einhaltung der Meldepflicht! ​Ich bitte Sie die Einhaltung der Meldepflicht zu beachten! Das fristgerechte Absagen eines Termins sollte im Regelfall 24 Stunden vor dem Termin stattfinden.  Im Fall eines unerwarteten Vorfalls oder aus gesundheitlichen Gründen akzeptiere Ich den Terminausfall und bemühe mich nach einem Ersatztermin. ​ Sollte ein Patient wiederholt nicht Fristgerecht absagen und/oder ein Verhaltensmuster erkennbar werden, werde Ich mir das Recht vorbehalten diesem Patienten den nicht wahrgenommenen Termin in privater Rechnung zu stellen. ​ Ein Nebenabkommen, nicht erbrachte Heilmitteldienste dennoch unterschreiben zu lassen, gilt als Versicherungsbetrug und wird von mir nicht durchgeführt! ​ Gesetzlich Versicherte: Bei einem anhaltenden Krankheitsfall oder einem Krankenhausaufenthalt unterbrechen wir Ihre Rezeptbehandlung und führen bei einer neuen ärztlichen Überweisung die Behandlung fort, sofern Sie das wünschen! Privat Versicherte und Selbstzahler: Bei einem anhaltenden Krankheitsfall oder einem Krankenhausaufenthalt pausieren wir die Behandlung und führen eine neue Terminvereinbarung, für die nicht erbrachten Heilmittelleistungen, im Anschluss durch!

Ich fühle mich Krank, was soll Ich tun? ​Krankheitsfälle passieren. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, weil Sie sich Krank fühlen, melden Sie sich bitte bei mir. Wir werden einen Ersatztermin ausmachen, soweit es ihnen besser geht! Ein Ansteckungsrisiko trotz Desinfizierung der Arbeitsfläche ist stets gegeben! Zum Schutz der anderen Patienten, wird Ihnen ein Ersatztermin vergeben.

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